CARRYCAB HAMBURG – MEHR ALS NUR EIN TAXI. 24/7 FÜR SIE IM EINSATZ – OB TAXI ODER INKLUSIONSFAHRZEUG: FÜR MOBILITÄT, DIE VERBINDET.

Krankenfahrten

Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, die von der Krankenkasse genehmigt wurde, rechnen wir direkt mit allen Krankenkassen ab. Das bedeutet, Sie können Ihre Krankenfahrten ganz unkompliziert bei uns bestellen. Haben Sie noch nie davon gehört? Kein Problem! Hilfsbereitschaft ist für uns selbstverständlich. Wir kümmern uns um die Beantragung Ihrer Genehmigung und stehen Ihnen dabei unterstützend zur Seite.

Der Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus, auf der der Zeitraum, die Häufigkeit und die Art des Fahrzeugs für die Fahrten angegeben werden.

  • Diese Verordnung benötigen wir, um die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse anzufordern.
  • Sie können die Verordnung per Post, Fax oder durch einen unserer Fahrer an uns weiterleiten.
  • Wir kümmern uns um alles Weitere.

Vorkasse – Ja oder Nein?

Kunden, die noch keine Genehmigung erhalten haben, aber zu ihrer Behandlung fahren müssen, sind bei uns nicht verpflichtet, im Voraus zu zahlen. Wir arbeiten eng mit den Praxen in Hamburg und Umgebung zusammen, sodass wir die Genehmigung Ihrer Krankenkasse anfordern und uns um alles Weitere kümmern.

Zuzahlung, Befreiung und Eigenanteile

Generell muss ein Patient 10 % der Fahrtkosten selbst tragen (mindestens 5,00 € und maximal 10,00 €). Dieser Eigenanteil kann pro Fahrt oder jeweils für die erste und letzte Fahrt anfallen. Dies variiert jedoch je nach Krankenkasse.

Die Höhe der Selbstbeteiligung geht aus dem Genehmigungsschreiben hervor. Patienten, die im laufenden Jahr bereits 2 % ihrer Einkünfte für Eigenbeteiligungen an Medikamenten, Praxisgebühren, Taxifahrten etc. aufgebracht haben, erhalten eine Befreiung von den Zuzahlungen. Bei chronischen Erkrankungen liegt die Grenze bei 1 % der Einkünfte. Den jeweiligen Eigenanteil berechnen wir an Sie weiter, oder Sie zahlen diesen direkt und bequem bei einem unserer Fahrer.

Die Befreiung von Zuzahlungen endet zum Jahresende und muss im neuen Jahr erneut beantragt werden. Bitte bewahren Sie sämtliche Quittungen für medizinische Ausgaben auf. Nach Arbeitsunfällen übernehmen die Berufsgenossenschaften die Fahrkosten in voller Höhe.

Haben Sie Fragen?

Gerne steht Ihnen unser Team zur Verfügung und berät Sie. Ob Festpreisangebote oder individuelle Lösungen – wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, über das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.

Vertragspartner aller Krankenkassen


Die CarryCab Hamburg GmbH ist Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen. Sofern eine, von der Krankenkasse genehmigte, ärztliche Verordnung vorliegt rechnen wir mit allen Krankenkassen ab.

Bei Fragen diesbezüglich rufen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gerne!

Zahlungs­möglichkeiten
CarryCab Hamburg

Ruhrstraße 90
22761 Hamburg